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28. Der Streit um den Junkertaler.
Dreihundert Jahre lang waren die Herren von Glasenapp Schloßherren und Patrone der Stadt Pollnow. Sie drückten
die Bewohner schwer mit vielen Lasten und Scharwerksdiensten. Ganz besonders schlimm machten es um das Jahr
1600 die vier Brüder Rüdiger, Otto, Felix und Peter von Glasenapp. Da wandte sich die Stadt an den Kaiser und
bat um Hilfe gegen ihre Bedrücker. Der Kaiser verwies ihnen ihre Härte und Ungerechtigkeiten; aber die
Glasenapps lachten nur darüber, und es wurde nichts gebessert. Fortwährend schmälerten die Herren den Bürgern
Weide, Fischerei, Holz-, Land- und Wiesennutzung. Da halfen keine Prozesse bei dem Kaiserlichen Kammergericht
zu Speyer; die Sache blieb „immer im unentschiedenen Recht“. Die Bürger verarmten schließlich ganz und gar,
so daß nichts mehr von ihnen zu erlangen war.
Nun sahen die Herren, daß sie selbst den Schaden hatten, und schlossen mit den Bürgern einen Vergleich. Die
Stadt erhielt einen Teil des Waldes, der Ländereien und der Wiesen als Eigentum, dazu die Fischerei auf dem
Glambock- und Drögensee. Die Scharwerksdienste wurden verringert. Doch mußten noch geleistet werden: drei
Holzfuhren, Briefreisen, Pflügen und Eggen auf den Achthufen, Schafwaschen und -scheren, Burgwall und
Ziegelofen reinigen, Flachs ausziehen, Heugras kehren, Steindämme unterhalten und Material zur Unterhaltung
der Mühle liefern.
Dagegen sollten die Bürger für die erlassenen Dienste von einem ganzen Erbe jährlich 2 Reichstaler, von einem
halben Erbe aber 1 Reichstaler an die Herrschaft bar zahlen. Diese Abgabe wurde Junkertaler genannt.
Nach dem Dreißigjährigen Kriege aber wurden die Bürger wieder mehr zu Scharwerksdiensten herangezogen. Ein
großer Teil ihres Nährbodens wurde ihnen genommen. Sie verweigerten daher hartnäckig die Zahlung des
Junkertalers. Da ließ der Schloßherr Militär kommen, um sie zu zwingen. Am 18. Februar 1708 rückten die
Soldaten in die Stadt.
Es heißt darüber wörtlich in der Stadtchronik:
„Der selige HE. Bürgermeister Hille, als Advokatis, hat zu den Bürgern gesagt, weil der Herr von Glasenapp
den Vergleich nicht gehalten, dürfen die Bürger ihn auch nicht halten; es wollen Seine Königliche Majestät
auch nicht haben, daß die Städte zween Herren dienen sollen; darauf hat Felix von Glasenapp den Schlaweschen
Landreiter Friedrich Steindorf beordert zur Exekution über die Stadt, jeglicher Bürger hat müssen 9 gGr.
Exequirgeld geben, gleichviel, ob einer Armer oder Reicher. So werden die armen Bürger von Tage zu Tage
exequirt wegen der Junkertaler durch die Soldaten und seine Hofknechte, so mit herumbgehen. Läßt nehmen Bett,
Handwerkszeug, Kessel, Axten oder Eisenzeug, was sie man können erwischen. Selbiges versaufen die Soldaten
mit den Hofknechten, wenn der arme Bürger das Seine will wieder haben, muß er geben 2 gGr.“ -
So endete der Kampf der Pollnower Bürger gegen Ausbeutung und Unterdrückung mit einem Mißerfolg. Erst 1746
konnten sie sich durch Abtretung eines Waldstückes und Zahlung von 1200 Reichstalern, die sie sich leihen
mußten, endgültig von den Scharwerksdiensten befreien. Der Junkertaler aber wurde noch bis ins 19. Jahrhundert
hinein an die Schloßherrschaft bezahlt.
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29. Krangen und das Geschlecht derer von Podewils.
In der Schulchronik des Dorfes lesen wir, wie Krangen ein Podewilssches Lehen wurde:
Als die Kösliner 1475 Herzog Bogislaw X. auf seiner Burg in Zanow überfielen, hätte ein Kösliner dem Herzog
mit einer Hellebarde den Schädel zerschmettert, wenn nicht rechtzeitig der Schloßhauptmann Adam von Podewils
dazwischen gesprungen wäre und den unheilvollen Schlag aufgefangen hätte. Podewils konnte zwar die
Gefangennahme des Herzogs nicht verhindern; aber das Leben hatte er ihm gerettet. Zum Dank dafür soll
Bogislaw seinen Lebensretter mit Krangen belohnt haben.
Das Stammschloß des Geschlechts verlockt mit seiner schönen Lage und seinem wuchtigen Bau geradezu zur
Sagenbildung. So werden die vier Türme den vier Jahreszeiten gleichgesetzt, die zwölf Türen des Schlosses
sind die zwölf Monate und die der Sage nach vorhandenen 365 Fenster entsprechen den Tagen des Jahres.
Die von den Podewils führen in einem unten zugespitzten, mit Gold eingefaßten Schilde einen aus einem
goldenen und blauen Schach von den der linken zur rechten Seite springenden halben Hirsch in seiner
natürlichen Farbe in silbernem Felde, und über einem blau angelaufenen, mit goldenen Bügeln auch anhangenden
gleichmäßigen Kleinode gezierten Helm eine goldene Krone, aus welcher drei Pfauenfedern hervorgehen, neben
welchen sich auf einer jeden Seite drei schwarze Reiherfedern befinden. Die Helmdecken sind blau, weiß und gold.
Einen Teil des Wappens, den springenden Hirsch, erklärt folgende Sage:
Auf einer Jagd bei Liebgarten in der Ückermünder Heide im Jahre 1488 hatten die Hunde einen Hirsch gestellt,
den Bogislaw X. abfangen wollte. Allein der Stoß ging fehl und das wütende Tier bohrte dem Herzog sein Geweih
in die Brust. Es wäre um den Fürsten geschehen gewesen, wenn seine Begleiter sich nicht dazwischen geworfen
hätten. Ein Podewils soll dem Tier seinen Spieß ins Herz gestoßen und dadurch dem Herzog das Leben gerettet
haben. Zum Dank dafür verlieh ihnen Bogislaw den springenden Hirsch im Wappen.
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